Die Stadt Tübingen zeichnet das erste “Blauhaus” aus

Die Universitätsstadt Tübingen hat das erste „Blauhaus” ausgezeichnet. Es ist gelb, hat rote Fensterläden und steht in der Gartenstraße.

In der städtischen Klimaschutz-Kampagne „Tübingen macht blau” hat Oberbürgermeister Boris Palmer diese Woche die Eigentümer Reinhild und Reinhard von Brunn für ihr vorbildlich saniertes Haus in der Gartenstraße 60 ausgezeichnet. Als „Blauhäuser” zeichnet die Stadt sanierte oder neu gebaute Häuser aus, die in Bezug auf Architektur, Baumaterialien sowie den Flächen- und Energieverbrauch vorbildlich sind. Sie sollen als Beispiel für Architekten oder Hauseigentümer dienen. „Ich wünsche mir, dass dieses Beispiel Schule macht und wir ganz viele Blauhäuser in Tübingen bekommen”, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer bei der Urkundenverleihung. Das Haus in der Gartenstraße 60 ist ein sorgfältig und mit Blick auf die Details saniertes Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1925. Es präsentiert sich als ein energetisch beispielhaft ertüchtigtes Gebäude, das in seiner Maßstäblichkeit als typisches Stadthaus in der Gartenstraße ein Vorbild für weitere Sanierungsmaßnahmen ist. Das 2009 sanierte Gebäude erhielt unter anderem eine Dämmung der Außenwände, des Daches und des Kellerbodens, neue Fenster sowie eine neue, leichte Balkonkonstruktion aus Metall, die Wärmebrücken vermeidet. Das Gebäude wurde mit einer Heizanlage für Raumwärme und Warmwasser aus einer Kombination von Niedertemperatur- Gasbrennwertkessel, Solarthermieanlage und einem Kaminofen ausgestattet, der mit einer Leistung von acht Kilowatt das Brauchwasser des Hauses erwärmt. Beim Innenausbau, inklusive des Dachgeschosses, kamen überwiegend Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz. Auch wurde eine 6000 Liter fassende Regenwasserzisterne installiert. Die Maßnahmen wurden über die Programme öko Plus und CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Die Auszeichnung der Blauhäuser wurde durch OB Boris Farmer im Rahmen der städtischen Klimaschutzkampagne „Tübingen macht blau” ins Leben gerufen. Künftig soll einmal pro Monat ein Blauhaus ausgezeichnet werden. Die Entscheidung wird von einer Jury getroffen, die mit Fachleuten der Stadtverwaltung besetzt ist. Unter den zwölf Monatsgewinnern wird zusätzlich das Blauhaus des Jahres mit einem Preisgeld von 500 Euro prämiert.

Quelle : Schwäbisches Tagblatt vom 29.07.2011

Inflationsangst: Riesenansturm auf Immobilien

Immer mehr Menschen kaufen sich in Deutschland eine Immobilie, um ihr Geld vor Inflationsverlusten zu schützen. Aber auch noch immer niedrige Zinsen sind ein Grund dafür. Das berichtet die “Bild”-Zeitung unter Berufung auf Angaben des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Demzufolge rechnet der IVD sowohl bei der Zahl der abgeschlossenen Kaufverträge als auch beim Umsatzvolumen mit extremen Zuwachsraten in der Größenordnung von bundesweit 20 bis 30 Prozent zum ebenfalls guten Vorjahr. In Großstädten könne sich der Anstieg sogar auf 30 bis 50 Prozent belaufen.

Investoren kommen nach Deutschland

Auch der Gewerbeimmobilienmarkt profitiert von der anziehenden Binnenkonjunktur. Auf den Märkten steigen die Mieten und Umsätze, wie das “Handelsblatt” berichtete. Nach Einschätzung von Experten dürften künftig mehr ausländische Anleger in den deutschen Immobilienmarkt investieren, so das Blatt. “Die Region Europa, Mittlerer Osten und Afrika übt eine starke Anziehungskraft auf internationale Investoren aus”, sagte der Leiter des internationalen Investmentgeschäfts bei Jones Lang Lasalle, Arthur de Haast, dem “Handelsblatt”. Deutschland spiele als viertgrößter Immobilienmarkt der Welt dabei eine Spitzenrolle.

Note “A” für Deutschland

Zwar stiegen die Mieten in Deutschland im internationalen Vergleich nur moderat, doch davon ließen sich die Anleger nicht abschrecken. “Die Investoren schätzen die langfristige Stabilität ihrer Anlagen hierzulande”, sagte der Europa-Analyst des Vermögensverwalters Invesco, Matthias Naumann, der Zeitung. Mit der Note “A” auf der Skala für das Immobilienmarktrisiko belege Deutschland weltweit einen Spitzenplatz.

“Die nächste Gelegenheit ist Europa”

Derzeit sammelten vor allem US-Finanzinvestoren Geld für Immobilien- und Immobilienkreditkäufe ein. “Die nächste Gelegenheit ist Europa”, sagte kürzlich der führende Manager des Immobiliengeschäfts der Private-Equity-Firma Blackstone, Jonathan Gray.

Quelle: wirtschaft.t-online.de vom 11.06.2011

Immobilien teurer

Die Bausparkassen erwarten bis Jahresende bei Wohnimmobilien in Deutschland einen Preisanstieg um durchschnittlich bis zu 3 Prozent. Steigende Einkommen führten zu einer größeren Wohnungsnachfrage.

Quelle: Schwäbisches Tagblatt vom 16.06.2011

Aktuelles

Eigentümer gestärkt

Nach über 50 Jahren wurde das Wohneigentumsgesetz (WEG) zum 1.Juli des Jahres 2009 verändert. Mit dem neuen Gesetz soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Eigentümergemeinschaften gestärkt werden. Mit weniger Arbeit rechnen die Stuttgarter gerichte dennoch nicht.

Die Verteilung der Betriebskosten, Rücklagen für Reparaturen, Sanierungen – alles müssen Wohnungseigentümer in der sogenannten Eigentümerversammlung gemeinsam beschließen. Das schafft viel Platz für Diskussionen, die in der Vergangenheit immer wieder dazu führten, dass vor allem Baumaßnahmen verschoben wurden. Jetzt ist vieles einfacher gelöst: Wo bisher für Beschlüsse Einstimmigkeit erforderlich war, sind nun Mehrheitsentscheidungen möglich. Die Kehrseite der Medaille: Alle müssen diese Änderungen, seien es Einbauten oder Sanierungen, auch bezahlen, ob sie nun das Geld haben oder nicht. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung müssen sich aber bei der Kostenverteilung, sei es für Modernisierung, Instandhaltung oder Betriebskosten, nach dem Verbrauchs- oder Verursacherprinzip richten. Es soll gewährleistet sein, so das Ansinnen des Gesetzgebers, dass einzelne Eigentümer nicht unangemessen benachteiligt werden. Über Gebühr Betroffene können sich gerichtlich wehren. “Die Beschlüsse können angefochten werden”, erklärt Ingeborg Hagenlocher, Vorsitzende Richterin am Landgericht (LG) Stuttgart.

Die Zahl der Streitfälle – im Jahr 2006 waren es beim für die Region zuständigen LG rund 200 – wird sich ihrer Einschätzung nach verdoppeln. Grund dafür sei auch die Neuordnung der Zuständigkeiten. Das Stuttgarter LG mit seinen drei Beschwerdekammern ist als allein zuständiges Berufsgericht seit Monatsbeginn nunmehr ebenso für Fälle aus den Gerichtsbezirken Ulm, Tübingen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Ellwangen und Rottweil zuständig. “Das ist nicht gerade bürgerfreundlich”, räumt Hagenlocher ein. Und teuer werde der Rechtsstreit für die Eigentümer auch: Statt nach der Freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Wohneigentumssachen künftig nach der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Zu den im Schnitt viermal so hohen Gerichtskosten kommen Anwaltskosten hinzu, da das neue Gesetz zumindest für die zweite Instanz einen Anwalt vorschreibt. Neu ist auch, dass Vorschüsse verlangt und die Kosten des Verfahrens nach Sieg oder Niederlage verteilt werden. Das heißt: Wer verliert, zahlt auch die Kosten des Gegners.
Doch all das, ist Hagenlochers Einschätzung, werde auf Eigentümer, die sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, wenig abschreckende Wirkung haben

Artikel aus dem Infobrief Stephan & Traub:

Gibt es Handlungsbedarf zur Sicherung niedriger Schenkungssteuer bei Immobilien

Vielen ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem bereits am 31.Januar 2007 veröffentlichten Beschluss das geltende Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hat. Gleichzeitig hat es den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 31.12.2008 ein neues Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht zu schaffen. Gibt es Konsequenzen für Immobilienbesitzer?

Nach dem momentanen Diskussionsstand der wohl kommenden gesetzlichen Regelung mus davon ausgegangen werden, dass die Erbschaftssteuer nicht wie zunächst spekuliert abgeschafft werden wird. Ob deshalb anstehende Schenkungen, insbesondere von Immobilien, in den nächsten Monaten durchgeführt werden sollen, ist im Einzelfall zu prüfen. Uneingeschränkt gilt: Nach noch geltendem Recht entsteht gegebenenfalls eine nur geringe Steuerbelastung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anwendung des geltenden Rechts bis zum Vorliegen einer Neuregelung für zulässig erklärt. Sollte eine solche bis zum 31.12.2008 nicht in Kraft getreten sein, ist das Erbschaftssteuergesetz nichtig und kommt nicht mehr zur Anwendung. Allerdings könnte die Neuregelung im Einzelfall auch zu einer Besserstellung des Beschenkten führen. Dies bei der zwischenzeitlich bereits erleichterten Unternehmensnachfolge.
Zu wahren gilt aber der derzeitige Vorteil bei Übertragung von Grundvermögen. Nach geltendem Recht werden bebaute Grundstücke in der Regel nur mit 40 bis 50% ihres tatsächlichen Marktwertes der Schenkungssteuer zugrunde gelegt. Das Bundesverfassungsgericht fordert hingegen eine Bewertung nach dem tatsächlichen Wert. Selbst wenn der Gesetzgeber zur Vermeidung überzogener Belastungen die Steuersätze halbieren würde, entstünde für Immobilienübertragungen kein Vorteil gegenüber der derzeitigen Situation.
Jedenfalls dort, wo Übertragungen von Immobilien ohnehin geplant sind und nach noch geltendem Recht keine oder nur eine geringe Schenkungssteuer auslösen, sollte die Schenkung in Erwägung gezogen und geprüft werden, denn in diesen Fällen kann sich die steuerliche Lage kaum verbessern.
Frühzeitige Übertragungen sind geboten. Schenker und Beschenkte können nicht darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber erst zum Ablauf des Ultimatums am 31.12.2008 neues Recht schafft.